Vorabpauschale auf ETFs: Das solltest du wissen

Wie bei allen Einkommensarten, werden auch auf Gewinne die du mit deinem ETF – Vermögen erzielst, Steuern vom Finanzamt erhoben. Gewinne aus Kapitalanlagen nennt man Kapitalerträge. Diese werden pauschal mit 25% Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenen Falls 8/9% Kirchensteuer besteuert. Insgesamt kommst du so auf einen maximalen Steuersatz, von 27,99% auf deine Kapitalerträge.

Bei thesaurierenden ETFs werden die Gewinne nicht direkt an den Anleger ausgeschüttet, sondern die Erträge werden automatisch in neue Anteile investiert und erhöhen damit deine Fondsanteile im Depot. Somit werden die Gewinne bei thesaurierenden ETFs genauer betrachtet eigentlich nicht realisiert. Seit der Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes im Jahr 2018 und die damit verbundene Vorabpauschale, musst du zusätzlich zu realisierten Gewinnen auch nicht realisierte Erträge versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ausschüttende oder thesaurierende ETFs handelt. Was die Vorabpauschale ist, wie sie berechnet wird, was der Leitzins damit zu tun hat und alles was du sonst noch zum Thema wissen solltest, erfährst du in diesem Beitrag.

So werden Kapitalerträge besteuert

Kapitalerträge werden pauschal mit 25% Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenen Falls 8/9% Kirchensteuer besteuert. Insgesamt kommst du somit auf eine maximale Steuerlast von 27,99%. Bis 2018 wurden lediglich Gewinne besteuert, welche du auch realisiert hast. Gewinne realisierst du beispielsweise wenn du ETF – Anteile teurer verkaufst als du sie selbst eingekauft hast. Du kaufst beispielsweise einen Anteil von einem MSCI World ETF für 50€ und verkaufst diesen Anteil vier Wochen später für 60€. Der realisierte Gewinn liegt somit bei 10€. Auf diesen Gewinn würde entsprechend die Abgeltungssteuer anfallen.

Aber auch wenn du keine Anteile verkauft hast, hast du die Möglichkeit Gewinne zu erzielen. Bei ETFs sind das dann Dividendenzahlungen welche die Unternehmen an ihre Anleger ausschütten. Diese kannst du dir je nach ETF – Variante, entweder auf dein Verrechnungskonto auszahlen lassen (ausschüttender ETF), oder thesaurieren, also direkt wieder anlegen (thesaurierender ETF). Lediglich bei der ausschüttenden Variante spricht man davon das die Gewinne auch realisiert wurden. Dadurch das vor 2018 Steuern bei thesaurierenden ETFs erst beim Verkauf der ETF – Anteile zu zahlen waren, war es langfristig gesehen möglich, mehr Vermögen als bei ausschüttenden ETFs aufzubauen. Denn das Kapital konnte länger vom Zinseszinseffekt profitieren. Dieser Steuertrick funktioniert seit der Einführung der Vorabpauschale leider nicht mehr in vollem Umfang. Denn mit dieser Einführung, werden seitdem auch unrealisierte Gewinne bzw. Wertsteigerungen zumindest teilweise besteuert.

Die Vorabpauschale und der Basiszins

Bei der Vorabpauschale handelt es sich um einen fiktiven Betrag für ETFs und Fonds, welcher mit der Abgeltungssteuer besteuert wird. Dabei spielt es keine Rolle ob der Gewinn realisiert wurde oder nicht. Die Vorabpauschale ist abhängig vom Fondswert am Anfang eines Jahres und dem Basiszins des jeweiligen Jahres. Der Basiszins wiederum ist abhängig vom aktuellen Zinsniveau eines Landes und wird in Deutschland vom Bundesfinanzministerium ermittelt und bekanntgegeben. Wenn die europäische Zentralbank also Ihre Leitzinsen erhöht, wird sich automatisch auch der Basiszins erhöhen. Für das Jahr 2023 liegt der Basiszins bei 2,55% und damit seit langer Zeit wieder einmal im Plus. Dies ist auch der Grund, weshalb 2023 eine Vorabpauschale und die damit verbunden Steuern, bei Fonds und bei ETFs auch auf unrealisierte Gewinne anfallen. Die Leitzinsen waren in den Jahren zuvor im negativen Bereich, weshalb auch der Basiszins negativ war. Deshalb wurde in diesen Jahren auch keine Steuervorauszahlung erhoben.

Berechnung der Steuerlast durch die Vorabpauschale

Um die tatsächliche Steuerlast, welche sich aus der Vorabpauschale ergibt zu ermitteln, müssen wir zunächst ein paar Berechnungen und Vergleiche durchführen. Anhand von diesem Beispiel zeige ich dir, wie du die Vorabpauschale und deine Steuerlast berechnen kannst.

Vorabpauschale ermitteln

Um die Vorabpauschale zu ermitteln, musst du zunächst den Basisertrag berechnen. Hierfür benötigst du den ETF – Wert zu Beginn des jeweiligen Jahres. Für 2023 schaust du dir also an, wie viel deine ETF- Anteile zum 01.01.2023 Wert waren. Wir gehen davon aus, das der Wert deines Portfolios bei 50.000€ gelegen hat. Anschließend benötigst du den Basiszins. Dieser liegt wie bereits besprochen bei 2,55% für das Jahr 2023. Des Weiteren wird noch der Faktor 0,7 in die Berechnung integriert. Dieser reduziert dein zu versteuerndes Fondsvermögen um 30%.

Die Formel für den Basisertrag lautet also wie folgt:

Basisertrag = Fondswert zu Beginn des Jahres (2023) x Faktor 0,7 x Basiszins (2023)

Der Basisertrag für 2023 liegt entsprechend bei 892,5€. (50.000€ x 0,7 x 2,55%/100)

Im nächsten Schritt ermitteln wir die Vorabpauschale. Hierfür benötigst du den ETF – Wert am Ende des jeweiligen Jahres. In unserem Fall also den Wert zum 31.12.2023. Damit können wir nun die Wertsteigerung deiner Anlage ermitteln (Fondswert am Ende des Jahres – Fondswert zu Beginn des Jahres). Wir gehen davon aus das 2023 ein gutes Jahr für dich war und der Wert deines Portfolios am Ende des Jahres bei 60.000€ gelegen hat. Wir vergleichen jetzt die Wertsteigerung (60.000€ – 50.000€ =10.000€) mit dem Basisertrag. Der kleinere Betrag wird als Vorabpauschale verwendet. In diesem Fall also der Basisertrag mit 892,5€. Mit diesem Vergleich wird gewährleistet, das du keine Steuern zahlen musst, wenn du in einem Jahr keinen Gewinn mit deiner ETF – Anlage erzielt hast.

Vorabpauschale mit Teilfreistellung ermitteln

Bei ETFs deren Aktienanteil bei über 51% liegt, gibt es eine Teilfreistellung von 30%. Der Staat begünstigt also ETFs und Fonds bei denen der überwiegende Anteil des Fondsvolumen in Aktien angelegt ist. Konkret bedeutet das für dich, das du lediglich 70% deiner Gewinne bzw. in diesem Fall 70% der Vorabpauschale versteuern musst.

Vorabpauschale mit Teilfreistellung = Vorabpauschale x 70% (30% Teilfreistellung)

Die Vorabpauschale mit Teilfreistellung liegt also bei 624,75€. (892,5€ x 70%/100)

Die Steuerlast ermitteln

Dies entspricht nun deine tatsächlich zu versteuernde Vorabpauschale. Du musst also auf 624,75€ die Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Soli. und Kirchensteuer zahlen. Folglich sieht die letzte Berechnung zur Ermittlung der Steuern so aus:

Zu zahlende Steuer = Vorabpauschale mit Teilfreistellung x Abgeltungssteuer zuzüglich. Soli und Kirchensteuer (max. 27,99%)

Beim höchsten Steuersatz, hast du in diesem Beispiel also 174,87€ Steuern (624,75€ x 27,99%/100) an das Finanzamt zu zahlen.

Vorabpauschale wird auf zukünftige Steuern angerechnet

Die mit der Vorabpauschale verbundene Steuer ist als Steuervorauszahlung zu sehen. Wenn du später deine Anteile verkaufst und darauf dann Abgeltungssteuer zahlen musst, wird der Betrag den du bereits über die Vorabpauschale bezahlt hast angerechnet und mindert somit deine spätere Steuerlast. Im Umkehrschluss zahlst du also nicht mehr und nicht weniger Steuern wie du ohnehin zu zahlen hast. Es ändern sich durch die Einführung der Vorabpauschale also lediglich die Zeitpunkte an denen die Steuern fällig werden.

Wie weiter oben bereits angesprochen, verlieren thesaurierende ETFs durch diese Änderung allerdings einen erheblichen steuerlichen Vorteil gegenüber ausschüttende ETFs. Mit thesaurierenden ETFs war es bis dato möglich, Steuerzahlungen um Jahre nach hinten zu verschieben. Damit war auch mehr Kapital im eigenen Portfolio vorhanden, welches wiederum Zinsen und Zinseszinsen erwirtschaften konnte und somit für den Anleger gearbeitet hat. Über Jahre und Jahrzehnte hinweg betrachtet, konnte mit dieser Strategie, auch mit verhältnismäßig geringen Beträgen, wesentlich mehr Kapital aufgebaut werden.

Einen kleinen Trost habe ich dennoch für dich: wenn deine Kapitaleinkünfte unter 1.000€ im Jahr liegen, musst du überhaupt keine Steuern zahlen. Hierzu gibt es den Sparerpauschbetrag. Alles was du zum Steuern sparen mit dem Sparerpauschbetrag wissen musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Hat dir der Beitrag weitergeholfen? Hast du noch Fragen? Schreib es gerne in die Kommentare.

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